Sie selbst spenden einander das Sakrament der Ehe und erbitten den Segen Gottes. Für das Sakrament der Ehe bedarf es jedoch einiger Voraussetzungen: Ein Partner muss Mitglied der römisch katholischen Kirche sein, die Brautleute müssen kirchenrechtlich ledig bzw. verwitwet sein, eine zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss vorausgegangen sein, die Bereitschaft zu den wesentlichen Merkmalen einer Ehe wie z. B. Ausrichtung auf das beiderseitige Wohl und auf Elternschaft, Unauflöslichkeit, eheliche Treue muss bestehen. Zumindest ein Partner muss in unserer Pfarre wohnhaft sein.
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